Kurbeitrag für Tagesgäste - Probleme bei der Umsetzung
Immenstadt, 18.03.2022, Pressemitteilung, Immenstadt, 18. März 2022, Nach Einschätzung der Staatsregierung ist die Erhebung von Kurbeiträgen für Tagesgäste im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich möglich, so das Ergebnis einer Landtagsanfrage des Abgeordneten Thomas Gehring bei der Staatsregierung. Dazu gehöre auch, dass die Beitragserhebung für die Gemeinde mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich sein müsse, was insbesondere aufgrund abgrenzbarer Kureinrichtungen oder -Veranstaltungen gewährleistet sein könne. „Ich habe meine Zweifel, ob in einer Flächengemeinde mit vielen Wanderwegen der Verwaltungsaufwand und die Überprüfbarkeit in einem angemessenen Verhältnis stehen, wenn es darum geht, einen Kurbeitrag für Tagesgäste in der Praxis umzusetzen“, so der grüne Abgeordnete. Zudem müsse auch berücksichtigt werden, dass das in der Bayerischen Verfassung verankerte Betretungsrecht der Natur dem möglicherweise auch entgegenstehe. „Wir brauchen eine Lösung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, die Kommunen, die eine touristische Infrastruktur auch für Tagesgäste vorhalten, angemessen unterstützt,“ so Gehring.