Ein neues Erwachsenen- Bildungsgesetz
München, 14. Juni 2018: Erst zum zeiten Mal in dieser Legislaturperiode wurde von allen vier Fraktionen gemeinsam ein Gesetzentwurf eingebracht, diesmal für ein neues Erwachsenenbildungsfördergesetz (BayEbFöG). Es wurde auf der Plenarsitzung am 14. Juni 2016 in erster Lesung behandelt und auf den Weg gebracht.
Vorausgegangen war dem Gesetzentwurf die intensive Zusammenarbeit in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, denn parteiübergreifend war man sich einig, dass im Hinblick auf die voranschreitende Digitalisierung, den demografischen Wandel und das Konzept des „Lebenslangen Lernens“ ein neuer Gesetzentwurf erarbeitet werden muss. Das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) ist seit dem Inkrafttreten im Jahr 1974 unverändert und wird aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht.
Thomas Gehring, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, war einer der politischen Köpfe der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft. Er will an der Vielfalt der Erwachsenenbildungsträger unbedingt festhalten: „Jede Institution erreicht die Menschen auf ihre besondere Art und Weise. (...) Notwendig war es, die Technik der Förderung so zu gestalten, dass es eine klare Verantwortung für Bildung gibt, wenn staatliches Geld gegeben wird.“
Hier kann die Plenar-Rede von Thomas Gehring im Original nachgelsen werden: Protokollauszug_Plenum_14.6.2018