Grüne klagen für Freiheit und Bürgerrechte
27. März 2018:
Mit dem „Gesetz zu effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ hat die CSU-Regierung im vergangenen Jahr den Tätigkeitsbereich der Polizei groß ausgeweitet. Die Eingriffsbefugnisse der Polizei beschränken sich nicht auf die Abwehr terroristischer Bedrohungen, sondern greifen in die Freiheit und Bürgerrechte der gesamten Bevölkerung ein.
Mit dem unscharfen Begriff der „drohenden Gefahr“ wird eine Ausweitung der polizeilichen Handlungsbefugnisse in das sogenannte Gefahrenvorfeld vorgenommen. Das führt zu einer Vernachrichtendienstlichung der Polizei, die wir ablehnen. Dazu kommt noch der potentiell zeitlich unbegrenzte polizeiliche Präventivgewahrsam. Diese Verschärfungen greifen unverhältnismäßig in unsere Grundrechte ein und verstoßen deshalb klar gegen unsere bayerische Verfassung. Wir Grüne klagen deshalb für Freiheit und Bürgerrechte.
Dazu hier der Link auf die Homepage mit allen anderen relevanten Informationen:
https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/innenpolitik-recht-und-justiz/2018/gruene-klagen-fuer-freiheit-und-buergerrechte/?L=0